Ein Gericht hat ein Gutachten angeordnet
Wir begleiten Sie zu den Terminen, notieren die Feststellungen und formulieren Ihre Stellungnahmen fristgerecht.
Bausachverständigenleistungen in Luxemburg
Wir begleiten Sie bei Verfahren vor luxemburgischen Gerichten, vor, während und nach den Begutachtungsterminen.
Ein gerichtliches Gutachtenverfahren folgt einem strengen Ablauf. Der Richter bestellt einen Sachverständigen, legt dessen Auftrag fest, und die Parteien reichen ihre Stellungnahmen innerhalb vorgegebener Fristen ein. Ein Bauherr, der diesen Prozess allein durchläuft, erkennt selten die Tragweite jeder Sitzung und jeder technischen Notiz.
Wir stehen Ihnen in diesem Rahmen zur Seite. Wir bereiten Ihre Stellungnahmen vor, weisen auf Punkte hin, die der bestellte Sachverständige nicht untersucht hat, beantragen notwendige ergänzende Untersuchungen und stellen sicher, dass Ihre technischen Argumente tatsächlich in die Akte aufgenommen werden.
Wir sind auch im Vorfeld tätig, um ein Verfahren vorzubereiten: Feststellung der Schäden, Bezifferung des Schadens, Einschätzung der technischen Erfolgsaussichten. Viele Streitfälle werden auf diesem Weg noch vor der Verhandlung beigelegt, was die kostengünstigste Lösung bleibt.
Wir begleiten Sie zu den Terminen, notieren die Feststellungen und formulieren Ihre Stellungnahmen fristgerecht.
Wir erstellen vorab eine vollständige technische Bestandsaufnahme der Schäden und eine Bezifferung, damit die Klage auf soliden Grundlagen beruht.
Wir identifizieren fehlende Untersuchungen, ungeprüfte Annahmen und vergessene Schadenspositionen.
Teileinsturz, erhebliche Rissbildung, geschwächte Tragstruktur. Wir stellen den Sachverhalt zügig fest und benennen die notwendigen Sicherungsmaßnahmen.
Wir ordnen die Ursachen den einzelnen Gewerken zu, sodass sich der Fall weiterentwickeln kann, statt sich im Kreis zu drehen.
Eine klare, zum richtigen Zeitpunkt eingereichte Notiz wiegt mehr als ein mündlicher Einwand am Ende einer Sitzung.
Schadenspositionen, Folgeschäden, provisorische Maßnahmen, Nutzungseinschränkungen. Wir prüfen die Vollständigkeit des untersuchten Bereichs.
Wir verfolgen die Fristen des Gutachtenverfahrens und weisen Sie darauf hin, was wann eingereicht werden muss.
Zweifel an Ihrem Gebäude? Lassen Sie es feststellen.
Beschreiben Sie Ihre Situation in zwei Minuten. Wir rufen zurück und vereinbaren den Termin vor Ort.
01
Wir machen uns mit dem vom Richter festgelegten Auftrag, dem Zeitplan und den bereits eingereichten Unterlagen vertraut.
02
Wir begleiten Sie vor Ort, prüfen die strittigen Bauteile und wirken während der Begutachtungstermine mit.
03
Wir werten Berichte, Notizen und gegnerische Unterlagen aus und bereiten anschließend Ihre fundierten technischen Stellungnahmen vor.
04
Wir übergeben unsere technischen Schlussfolgerungen an Ihren Anwalt und bleiben bis zur Abgabe des endgültigen Gutachtens präsent.
Unsere im gerichtlichen Rahmen erstellten Dokumente folgen der Logik des Auftrags: Jede gestellte Frage erhält eine eigenständige Antwort, gestützt auf identifizierbare Feststellungen und zitierte Unterlagen.
Dieser Aufbau erleichtert die Arbeit Ihres Anwalts und des Richters. Er verringert zudem das Risiko, dass eine Schlussfolgerung als unzureichend belegt zurückgewiesen wird.
Wir bearbeiten Fälle vor allen Gerichten des Großherzogtums.
Unsere Einsätze umfassen Luxemburg-Stadt, Esch-sur-Alzette, Differdingen, Düdelingen, Ettelbrück, Diekirch, Mersch, Strassen, Bartringen und Mamer sowie sämtliche Gemeinden des Landes.
Luxembourg-Ville, Esch-sur-Alzette, Differdange, Dudelange, Ettelbruck, Diekirch, Mersch, Strassen, Bertrange, Mamer.
Der Richter bestellt den Sachverständigen in seiner Entscheidung und legt dessen Auftrag fest. Die Parteien können Namen vorschlagen und vor allem den Inhalt des Auftrags diskutieren, der den Umfang der Arbeit bestimmt.
Ja, und das ist dringend zu empfehlen. Sie können sich von Ihrem Anwalt und einem technischen Sachverständigen begleiten lassen, der Ihren Standpunkt bei den Terminen vertritt.
Von wenigen Monaten bis über ein Jahr, je nach Komplexität des Falls, Anzahl der Parteien und erforderlichen Untersuchungen. Ein von Anfang an gut vorbereiteter technischer Fall verkürzt den Prozess deutlich.
Meist wird ein Vorschuss von der klagenden Partei hinterlegt. Über die endgültige Kostentragung entscheidet das Urteil, abhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Häufig ja. Ein klares technisches Gutachten ermöglicht es, eine Übernahme der Kosten auszuhandeln und ein langwieriges Verfahren zu vermeiden. Wir bevorzugen diesen Weg, wenn er noch möglich ist.
Ja. Wir analysieren das endgültige Gutachten, weisen auf diskutierbare Punkte hin und unterstützen Ihren Anwalt im weiteren Verlauf des Verfahrens.
Sagen Sie uns, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet. Wir rufen Sie zurück, um die zu diesem Zeitpunkt sinnvollste technische Begleitung festzulegen.
AC Expertises — Arap CETIN, Expert en bâtiment
21 rue du puits romain (Bâtiment Colors Business Center), L-8070 Bertrange