Ihr Anwalt benötigt eine technische Stellungnahme
Wir liefern eine strukturierte Analyse, die in Schriftsätzen verwendbar ist, mit nummerierten Feststellungen und referenzierten Fotos.
Bausachverständigenleistungen in Luxemburg
Wird ein Fall juristisch, zählt die Form ebenso wie der Inhalt. Wir arbeiten nach einem kontradiktorischen Verfahren und verfassen Gutachten, die für die Vorlage bei Gericht gedacht sind.
Sobald sich ein Baustreit zuspitzt, stellt sich die Frage nach dem Rahmen. Wer hat was festgestellt? Unter welchen Bedingungen? Wurden die übrigen Parteien eingeladen? Eine Feststellung, die diese Regeln missachtet, verliert einen Großteil ihrer Beweiskraft, selbst wenn sie technisch zutreffend ist.
Wir bearbeiten Fälle, die für eine Versicherung, einen Rechtsanwalt oder ein luxemburgisches Gericht bestimmt sind. Wir laden die Parteien ein, wenn dies geboten ist, halten deren Anmerkungen fest und unterscheiden im Gutachten klar zwischen Feststellung und Schlussfolgerung.
Diese Sorgfalt verlangsamt die Begutachtung nicht. Sie verhindert vor allem, dass die Arbeit sechs Monate später wiederholt werden muss, weil die Gegenseite die Methode statt der Schlussfolgerungen anficht.
Wir liefern eine strukturierte Analyse, die in Schriftsätzen verwendbar ist, mit nummerierten Feststellungen und referenzierten Fotos.
Wir prüfen sein Gutachten, identifizieren die Schwachstellen seiner Argumentation und erstellen eine fundierte Gegenstellungnahme.
Nachbarn, Unternehmen, Hausverwaltung, Eigentümer, Mieter. Wir organisieren eine kontradiktorische Feststellung, damit das Dokument allen entgegengehalten werden kann.
Reparaturkosten, provisorische Maßnahmen, Nutzungsausfall durch Unbewohnbarkeit eines Raums. Wir gliedern die Posten nachvollziehbar auf.
Wir unterstützen Sie technisch während der Sitzungen, bereiten Ihre Stellungnahmen vor und weisen auf Lücken in den bisherigen Feststellungen hin.
Einladung, kontradiktorisches Verfahren, Nachvollziehbarkeit der Unterlagen. Verfahrensrügen laufen ins Leere, und die Debatte kehrt zur Sachfrage zurück.
Jede Aussage verweist auf eine identifizierbare Feststellung. Ein Richter oder Versicherer kann der Argumentation folgen, auch ohne technisches Fachwissen.
Wir sagen Ihnen offen, was sich technisch begründen lässt und was nicht. So vermeiden Sie von vornherein aussichtslose Verfahren.
Zweifel an Ihrem Gebäude? Lassen Sie es feststellen.
Beschreiben Sie Ihre Situation in zwei Minuten. Wir rufen zurück und vereinbaren den Termin vor Ort.
01
Wir prüfen den Stand des Falls, einen eventuellen gerichtlichen Zeitplan und die beteiligten Parteien. Wir legen den Rahmen unseres Auftrags fest.
02
Die betroffenen Parteien werden eingeladen. Wir stellen den Sachverhalt fest, lassen jeden zu Wort kommen und halten die vor Ort geäußerten Anmerkungen fest.
03
Wir werten die von allen Parteien vorgelegten Unterlagen aus, einschließlich gegnerischer Gutachten, und bestimmen die technisch am besten belegte Ursache.
04
Wir übergeben ein strukturiertes Gutachten mit Auftrag, Feststellungen, technischer Erörterung, Schlussfolgerungen und Bezifferung, bereit zur Vorlage im Verfahren.
Das Gutachten enthält den genauen Gegenstand des Auftrags, die Liste der anwesenden Personen, den Ablauf des Ortstermins, die Feststellungen und die technische Erörterung. Die Schlussfolgerungen stehen gesondert, als Antwort auf die gestellten Fragen.
Diese Darstellung entspricht dem, was in einem Streitfall erwartet wird. Sie erlaubt es einem Anwalt, einen bestimmten Abschnitt zu zitieren, und einem Richter, sofort nachzuvollziehen, worauf jede Schlussfolgerung beruht.
Wir sind vor Gerichten und für Anwaltskanzleien im gesamten Land tätig.
Unsere Einsätze umfassen Luxemburg-Stadt, Esch-sur-Alzette, Differdingen, Düdelingen, Ettelbrück, Diekirch, Mersch, Strassen, Bartringen und Mamer sowie das übrige Staatsgebiet.
Luxembourg-Ville, Esch-sur-Alzette, Differdange, Dudelange, Ettelbruck, Diekirch, Mersch, Strassen, Bertrange, Mamer.
Das außergerichtliche Gutachten wird von den Parteien selbst organisiert, meist schneller und kostengünstiger. Das gerichtliche Gutachten wird von einem Richter angeordnet, der den Auftrag des Sachverständigen festlegt. Beide können in ein und demselben Fall aufeinanderfolgen.
Ja, als technisches Beweismittel, das den Parteien zur Erörterung vorgelegt wird. Seine Beweiskraft hängt von seiner Sorgfalt, der Wahrung des kontradiktorischen Verfahrens und der Klarheit zwischen Feststellung und Schlussfolgerung ab.
Das ist dringend zu empfehlen, sobald ein Streit besteht. Eine Feststellung, bei der die Gegenpartei anwesend sein konnte, lässt sich weit schwerer entkräften als eine allein durchgeführte Feststellung.
Ja. Wir analysieren die Methode, die durchgeführten Messungen, die zugrunde gelegten Annahmen und die nicht untersuchten Punkte und formulieren anschließend technische Anmerkungen, die Ihr Anwalt verwenden kann.
Wenn bevorstehende Reparaturen Beweise zu vernichten drohen, versuchen wir, den Sachverhalt vor Beginn der Arbeiten festzustellen. Ohne vorherige Feststellung wird der Fall sehr schwer zu verteidigen.
Regelmäßig. Wir stimmen die technischen Fragestellungen ab, bereiten Unterlagen vor und stehen für Begutachtungstermine zur Verfügung.
Schildern Sie uns Ihren Streitfall und dessen aktuellen Stand. Wir sagen Ihnen, welche Form des Gutachtens Ihre Interessen am besten schützt.
AC Expertises — Arap CETIN, Expert en bâtiment
21 rue du puits romain (Bâtiment Colors Business Center), L-8070 Bertrange